Die Lizenz zum Funken
Muss man erst mal wieder unterscheiden in Binnen, das nennt sich dann UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) und auf See einmal das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC=Short range certificate, Reichweite ca. 25 sm, je nach Höhe der Antenne) für das allgemein übliche VHF-Funkgerät und das allgemein gültige Funkbetriebszeugnis (LRC=Long range certificate, Reichweite grob gesagt weltweit) für Grenzwellen- und Satellitenfunkgeräte. Darüberhinaus gibt es noch Kurzwellenfunkgeräte für den Amateurfunk, Reichweite weltweit und im Betrieb kostenlos, weil die Bürokratie die Funkamateure noch nicht erreicht hat.
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